Apostille und Legalisation - Informationen
Apostille. Die Apostille hat das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 zur Grundlage und ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung.. Die Vorbeglaubigung durch die zuständigen Behörden und die anschließende Legalisation durch die entsprechende konsularische Vertretung entfallen.